Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit wurde die Waldbrandverordnung für den Bezirk Feldkirchen erlassen -
im gesamten Waldgebiet, der Kampfzone des Waldes, als auch in dessen Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung), des Bezirkes Feldkirchen ist jegliches Feuerentzünden, das Rauchen sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art verboten.