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Standesamt

Standesbeamte

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Sie haben sich entschlossen zu heiraten, dann vorab herzliche Gratulation zu dieser schönen Lebensentscheidung!

Die standesamtliche Trauung ist nur ein kleiner Teil Ihrer persönlichen Planung, jedoch sehr wichtig. Suchen Sie sich das Standesamt, bei dem Sie getraut werden möchten und reservieren Sie sich dort Ihren Wunschtermin für Ihre standesamtliche Trauung.

Je nach persönlicher Situation, müssen verschiedene Dokumente mitgebracht werden. Vor der Eheschließung erfolgt aufgrund dessen die "Ermittlung der Ehefähigkeit" ("Aufgebot"). Dieses Eheermittlungsverfahren ist dann 6 Monate gültig. 

Seit 1. Jänner 2019 gibt es in Österreich die Ehe für alle und die Verpartnerungen für alle. Die Namensführung der Verlobten kann vor, bei oder nach der Eheschließung erklärt werden.

bei ledigen, österreichischen Verlobten/PartnerschaftswerberInnen

  • Amtlich gültiger Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde 
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade oder der Standesbezeichnung (zB Ing.)
  • Eventuell Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder und wenn vorhanden Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Nachweis des Wohnsitzes (für Personen die keinen Wohnsitz in Österreich haben)

bei nicht österreichischen Verlobten/PartnerschaftswerberInnen

  • Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten Verpartnerung
  • Nachweis über die Aufhebung, Nichtigerklärung oder Scheidung der früheren Ehe (Beschluss oder Urteil mit gültiger Bestätigung über die Rechtskraft - Rechtskraftstempel!), Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft
  • Sterbeurkunde des Ehepartners/der Ehepartnerin
  • Sterbeurkunde der eingetragenen Partnerin/des eingetragenen Partners

bei nicht österreichischen Verlobten/PartnerschaftswerberInnen

  • Internationale Geburtsurkunde, Abschrift
  • Bestätigung über die Ehefähigkeit (Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit - nicht älter als 6 Monate) der zuständigen Heimatbehörde
  • Reisepass
  • Heiratsurkunde über eventuelle Vorehen mit dem Nachweis über deren Auflösung (mit Rechtskraft)
  • Wohnsitzbestätigung
  • Fremdsprachige Dokumente müssen im Original gemeinsam mit einer in Österreich beglaubigten Übersetzung von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher übersetzt, vorgelegt werden. In bestimmten Fällen ist eine diplomatische Beglaubigung bzw. das Anbringen einer Apostille erforderlich.

bei minderjährigen Verlobten zusätzlich

  • Gerichtsbeschluss über die Ehemündigerklärung
  • Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder Gerichtsbeschluss mit dem die Einwilligung ersetzt wird
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