Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Gnesau ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 (§ 46 ff.) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen ergeben sich aus WCAG 2.2 AA sowie den Vorgaben des Europäischen Standards EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für gnesau.at .
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit der Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz 2022 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- 1.1.1: Non-text Content – Nicht alle Bilder auf der Website oder in bereitgestellten Dokumenten verfügen über passende Alternativtexte. Fehlende oder unzureichende Beschreibungen können dazu führen, dass Nutzer*innen von Screenreadern wichtige Informationen nicht wahrnehmen.
- 1.3.1: Info und Beziehungen – Die semantische Strukturierung der Inhalte – insbesondere die Überschriftenhierarchie – wird nicht durchgängig korrekt verwendet. Teilweise werden Ebenen ausgelassen oder nicht sinnvoll eingesetzt, was die Orientierung und das Textverständnis für Screenreader-Nutzer*innen erschwert.
- 1.4.5: Images of Text – Auf der Website oder in Dokumenten werden vereinzelt Bilder mit eingebettetem Text verwendet. Diese Texte sind nicht immer zusätzlich als Alternativtext oder im Fließtext enthalten und daher nicht vollständig für assistive Technologien zugänglich.
- 1.4.12: Text Spacing – Das Layout der Website erlaubt nicht in vollem Umfang die Anpassung von Textabständen (z. B. Zeilenhöhe, Wort- und Buchstabenabstand) gemäß den Vorgaben. Dies kann insbesondere für Personen mit Seh- oder kognitiven Einschränkungen die Lesbarkeit beeinträchtigen.
- 2.4.4: Link Purpose (In Context) – Einige Links auf der Website oder in Dokumenten sind unzureichend beschrieben, sodass Ziel oder Zweck nicht klar erkennbar sind. Das erschwert insbesondere Screenreader-Nutzer*innen die Navigation und Orientierung.
- 2.4.7: Focus Visible – Auf den Detailseiten von News- und Terminbeiträgen ist der sichtbare Tastaturfokus bei bestimmten Schaltflächen – insbesondere bei denen zur Rückkehr zur Übersicht – nur unzureichend erkennbar. Das kann die Bedienung per Tastatur beeinträchtigen.
- PDF-Dokumente – Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dateien sind nicht barrierefrei gestaltet. Es fehlen unter anderem strukturierte Tags, Alternativtexte für Grafiken oder eine sinnvolle Leseabfolge, was ihre Nutzung durch assistive Technologien stark einschränkt oder unmöglich macht.
b. Unverhältnismäßige Belastung
Ältere Dateien und Dateien von Dritten – Einige auf der Website verfügbare PDF- oder Office-Dokumente – insbesondere ältere Dateien sowie solche, die von externen Dritten bereitgestellt wurden – liegen nicht in barrierefreier Form vor. Eine nachträgliche barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte wäre mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden und kann derzeit nicht gewährleistet werden.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung erstellt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 27.06.2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wir sind bemüht, unsere Website möglichst barrierefrei zugänglich zu machen. Sollten Ihnen dennoch Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen oder falls Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihr Feedback oder Ihre Anfragen zur Barrierefreiheit per E-Mail an: Lydia Neidhart-Mitterdorfer lydia.neidhart@ktn.gde.at
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie eine Beschwerde einreichen. Die Gleichbehandlungsstelle des Landes Kärnten nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Gleichbehandlungsstelle Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.